AGB

Die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen des Einzelunternehmens Bootsverleih Boat4All, Inhaber Herr Roger
Matysik, geschäftsansässig in der Wernsdorfer Str. 38, 12527 Berlin, gelten für alle im Rahmen des Betriebs des
Einzelunternehmens geschlossenen Mietverträge über Boote oder sonstige Dienstleistungen.

A. Bootszustand, allgemeine Pflichten beim Betrieb, Betriebsmittel

1. Der Mieter erhält das Boot bei Mietvertragsbeginn in ordnungsgemäßem sowie fahrsicherem und verkehrstauglichen
Zustand.

2. Der Mieter verpflichtet sich, das Boot während des Gebrauchs im Rahmen des Mietverhältnisses schonend, pfleglich und
fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften einzuhalten, die Vollzähligkeit des Materials /
Zubehörs zu wahren und technische Regeln beim Betrieb des Bootes (beispielsweise bei Motorbooten die regelmäßige Prüfung
des ausreichenden Motorölstandes) zu beachten und zu befolgen. Der Mieter verpflichtet sich das Boot in gleichem sauberen
Zustand zurückzugeben, wie er es erhalten hat. Sollte eine übermäßige Verschmutzung entstanden sein, kann der Vermieter
eine extra Pauschale je nach Grat der Verschmutzung berechnen, mindestens jedoch 30,- EURO.
Hunde dürfen nach Absprache gegen eine Gebühr auf das Boot, welche vor Anmietung vereinbart wird. Der Vermieter
bestimmt die genauen Bedingungen für das Mitführen des Hundes. Der Vermieter ist nicht verpflichtet einen Hund für die
Boote zuzulassen und kann jederzeit widersprechen.

3. Der Mieter verpflichtet sich weiter, während der Mietzeit regelmäßig zu prüfen, ob sich der Mietgegenstand in einem
schiffsverkehrssicheren Zustand befindet sowie das Boot bei Verlassen abseits des Vermietungsortes ordnungsgemäß gegen
Diebstahl und Witterungseinflüssen zu sichern.

4. Das gemietete Boot wird dem Mieter bei Mietbeginn mit i.d.R. vollem Kraftstofftank übergeben und bei Rückgabe wieder
betankt. Verbrauchter Kraftstoff ist vom Mieter gesondert zu zahlen und ist nicht Bestandteil der Miete des Bootes. Der Mieter
ist nicht berechtigt, das Boot vor, bei oder nach der Miete selbst zu betanken, sofern nicht anders vereinbart. Die Kosten für
Treibstoff ergeben sich aus der bei Abschluss des Mietvertrages und Übergabe gültigen Kraftstoffpreisliste vor Ort. Die jeweils
gültigen Tarife beziehen sich auf die bei Vertragsschluss üblichen Kraftstoffpreise zuzüglich einer Servicegebühr. Die
Kraftstoffpreise können vor der Anmietung erfragt werden. Bei einigen Bootstypen wird der Kraftstoffverbrauch pauschal nach
Betriebsstunden des Motors berechnet. Hierzu besitzt das jeweilige Boot einen Betriebsstundenzähler. Einige Boote werden
nach prozentualem Verbrauch des Kraftstofftanks berechnet. Welcha Abrechnung angewendet wird kann beoim Bermieter
erfragt werden.

B. Reservierungen, Stornierungen, Stornokosten

1. Boote können reserviert werden. Reservierungen sind, wenn nichts anderes bestimmt ist, auf den in der Reservierung vom
Mieter bestimmten Termin hin verbindlich. Auch telefonische oder mündliche Reservierungen sind verbindlich.

2. Eine Reservierung kann storniert werden. Eine Stornierung muss telefoniasch oder schriftlich per Email
[reservierung@boat4all.de] erfolgen. Nach einer Stornierung einer Reservierung besteht kein Anspruch auf die reservierte
Mietsache mehr. Der Nichtantritt einer Miete ohne Stornierung gilt als Stornierung am Miettag. Die Stornierung gilt
erst als verbindlich, wenn der Vermieter die Stornierung erhalten hat und diese per Email auch bestätigt. Sollte keine
Stornierungsbestätigung zurückkommen, ist davon auszugehen, dass diese nicht erhalten worden ist, hier ist der Vermieter
zusätzlich telefonsich zu kontaktieren um die Stornofrist des Mieters zu wahren.

3. Im Falle einer Stornierung ist der Vermieter berechtigt, die vereinbarte Miete wie folgt zu verlangen (Stornokosten):
– bei einer Stornierung größer 5 Tagen vor Mietbeginn (>120 Std.): Stornierung kostenfrei
– bei einer Stornierung innerhalb von 5 Tagen vor Mietbeginn: 100% des Mietpreises

4. Erlöse aus einer ersatzweisen Vermietung können nicht auf Stornokosten angerechnet werden. Vom Mieter geleistete
Anzahlungen können mit Stornokosten verrechnet werden.

C. Bootsführer, bei Mietbeginn (Übergabe) vorzulegende Dokumente, berechtigte Bootsführer, Entgelte bei mehreren Bootsführern, zulässige Nutzungen, Pflichten, Kündigung und Rücktritt bei vertragswidriger Nutzung

1. Bootsführer können der Mieter oder alternativ ein zum Bootsführer benannte andere Person an Board sein. Eine Haftung des Vermieters oder seiner Versicherung für durch Personen, die im Mietvertrag nicht als Bootsführer aufgeführt sind, verursachte Schäden wird ausgeschlossen. Hier gilt: Der Mieter haftet für alle anderen Personen an Board.

2. Der Bootsführer muss bei Mietbeginn und Übergabe des Bootes einen zur Führung des gemieteten Bootes erforderlichen,
im Inland gültigen, Bootsführerschein, ein gültiges Zahlungsmittel sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Sind mehrere Personen als Bootsführer vorgesehen, müssen alle die genannten Nachweise (Bootsführerschein, Personalausweis) bei Mietbeginn und Übergabe des Bootes vorlegen.

3. Soll das Boot von mehreren Bootsführern geführt werden dürfen, fallen ggf. für jeden weiteren Bootsführer zusätzliche Gebühren an.

4. Für bestimmte Boote gelten Altersbeschränkungen. Alters- und Führerscheinbestimmungen können beim Vermieter
eingesehen oder telefonisch erfragt werden. Telefonisch erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.

5. Der Mieter hat Handeln der bootsführenden Person wie eigenes zu vertreten.

6. Das Boot darf nur auf geeigneten und hierfür zugelassenen Wasserwegen und nur gemäß seiner Zweckbestimmung benutzt
werden. Insbesondere darf das Boot nicht verwendet werden

• für / zu Lehr- und Ausbildungsfahrten oder Lehr- oder Ausbildungsfahrzwecken (Übungen der Bootsfahrschule),
• für / zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer
Höchstgeschwindigkeit oder das Zurücklegen einer Strecke in einer bestimmten Zeit ankommt, oder bei den
dazugehörigen Übungsfahrten,
• Bootstests oder Sicherheitstrainings,
• zur gewerblichen Personenbeförderung,
• zur Weitervermietung,
• zur Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe
bedroht sind,
• zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.

7. Der Mieter ist verpflichtet, Ladungsgut ordnungsgemäß zu sichern.

8. Der Mieter ist verpflichtet, unbeleuchtete Boote spätestens bei Einbruch der Dämmerung an den Vermieter zurückzugeben.
Beleuchtete Boote dürfen mit Zustimmung des Vermieters auch nach Einbruch der Dunkelheit geführt werden.

9. Zuwiderhandlungen des Mieters gegen Pflichten aus diesem Vertrag berechtigen den Vermieter zu einer ordentlichen oder
außerordentlichen Kündigung sowie zum Rücktritt vom Vertrag. Ein Anspruch des Vermieters auf Schadensersatz aufgrund
einer Verletzung von Pflichten aus diesem Vertrag bleibt hiervon unberührt.

D. Rückgabe, Mietpreis, weitere Entgelte, Kosten, Gutscheine

1. Das Boot ist grundsätzlich an der Verleihstation zurück zu geben. Im Mietvertrag kann ein anderweitiger Rückgabeort
vereinbart werden. Der Vermieter ist in diesem Fall berechtigt, für den hierdurch entstehenden Aufwand eine zusätzliche
Gebühr zu berechnen.

2. Der Mietpreis setzt sich aus den Bestandteilen Basismietpreis sowie gegebenenfalls zusätzlichen Kosten und Gebühren,
beispielsweise für Sonderleistungen oder Standortzuschlägen, zusammen. Als Sonderleistungen gelten beispielsweise
Einweggebühren, das Betanken, Servicegebühren, EC-Zahlungsgebühr, Überlassung besonderen Zubehörs / Extras wie Grill, nautisches Navigationsgerät etc.. Als Kosten gelten beispielsweise Kraftstoff sowie Zustellungs- und Abholungskosten und ähnliches.

3. Sonderpreise und Preisnachlässe gelten und werden nur bei und für fristgerechter Zahlung gewährt.

4. Für Zustellungen und Abholungen von Booten werden neben Kosten für hierdurch erforderlich werdendes zusätzliches
Betanken und Kraftstoff Zustellungs- bzw. Abholungsgebühren gemäß der bei Mietvertragsabschluss gültigen Preisliste
berechnet und geschuldet. Die gültige Preisliste kann bei der Vermietung eingesehen werden.

5. Auf den Mietpreis können Gutscheine angerechnet werden, wenn der Gutschein dies zulässt. Bei einer Verwendung von
Gutscheinen zur Zahlung müssen diese spätestens bei Mietbeginn vorgelegt werden und schon während der Reservierung bekanntgegeben werden. Eine spätere Annahme ist ausgeschlossen. Der Vermieter muss den Gutschein nicht annehemen, wenn dieser bei der Reservierung nicht bekannt gegeben wurde. Der Gutschein behält dann seine Gültigkeit. Ohne Gutscheine bleibt es bei der regulären Zahlungspflicht. Übersteigt der Gutscheinwert den Mietpreis, besteht kein Anspruch des Mieters auf Auszahlung der Differenz zwischen Gutscheinwert und Mietpreis.

E. Fälligkeit, Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistungen (Kaution), fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs

1. Der Mietpreis (zzgl. sonstiger vereinbarter oder anfallender Entgelte und Kosten) zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer
hierauf in der jeweils geltenden Höhe ist für den vereinbarten Mietzeitraum in voller Höhe zu Beginn des Mietverhältnisses zu
leisten. Erstattungen bei verspäteter Bootsabholung oder vorzeitiger Rückgabe erfolgen nicht.

2. Der Mieter ist verpflichtet, bei Mietbeginn zur Sicherung von Ansprüchen des Vermieters (Miete, weitere Entgelte und
Kosten, Haftung) eine Sicherheit (Kaution) beim Vermieter zu hinterlegen. Die Einzelheiten hierzu werden im Mietvertrag
geregelt.

3. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Sicherheit getrennt von seinem Vermögen anzulegen. Eine Verzinsung der Sicherheit
erfolgt nicht.

4. Der Vermieter kann seinen Anspruch auf die Leistung einer Sicherheit auch nach Beginn des Mietverhältnisses geltend
machen.

5. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, werden die Miete, alle sonstigen vereinbarten Entgelte und Kosten in BAR
oder per Karte fällig. Die Sicherheitsleistung (Kaution) ist nur in BAR bei Anmietung zur Zahlung möglich.

6. Gerät der Mieter mit der Entrichtung der Miete in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag auch ohne vorherige
Mahnung außerordentlich fristlos oder ordentlich zu kündigen. Überschreitet die vereinbarte Mietdauer einen Zeitraum von 1
Tag und gerät der Mieter mit der Entrichtung der Miete für den betreffenden Zeitabschnitt vollständig oder in einem nicht
unerheblichen Umfang in Verzug, so ist der Vermieter auch ohne vorherige Mahnung berechtigt, den Mietvertrag wegen
Zahlungsverzuges außerordentlich fristlos zu kündigen.

F. Versicherung

1. Der Versicherungsschutz für das gemietete Boot erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung: diese umfasst Sachschäden
an fremden Boote sowie eine Kaskoversicherung für Schäden an der eigenen Mietsache.

2. Sie ist räumlich auf den Bereich der Bundesrepublik Deutschland und deren Binnengewässer beschränkt.

G. Pflichten bei Unfall, Diebstahl, sonstiger Schadensfall

1. Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand- oder sonstigen Schaden hat der Mieter oder der Bootsführer unverzüglich die Polizei
zu verständigen und hinzuzuziehen. Das gilt unabhängig von einer Schadenshöhe oder einem Verschulden am Unfall.

2. Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand- oder sonstigen Schaden des Bootes ist der Mieter weiter verpflichtet, den Vermieter
unverzüglich von diesem Ereignis zu unterrichten.

3. Die bei einem Schadensereignis mit einem Kraftfahrzeug für den Führer bestehenden Pflichten bei einem Unfall, Diebstahl,
Brand- oder sonstigen Schaden gelten hier entsprechend.

4. Der Mieter ist verpflichtet, auch und insbesondere gegenüber dem Vermieter, aber auch gegenüber Dritten, alle zur
Schadensfeststellung und Schadensabwicklung erforderlichen Handlungen vorzunehmen, Erklärungen abzugeben und in sonst
in erforderlichem Umfang an der Schadensabwicklung mitzuwirken (beispielsweise vollständiges und wahrheitsgemäßes
Ausfüllen des Vordrucks Unfallbericht, Angaben gegenüber Polizei und Versicherung).

H. Haftung des Vermieters

1. Der Vermieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit in eigener Person, der eines Vertreters oder der
eines Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Vermieter nur wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der
Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist dabei nach Grund und Höhe auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

2. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Sachen, die bei Rückgabe vom Mieter oder Dritten im Mietgegenstand
zurückgelassen werden oder die während der Mietdauer verloren gehen oder abhanden kommen. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Vermieters, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

I. Haftung des Mieters, Haftung der bootsführenden Person

1. Der Mieter, der Bootsführer und deren Erfüllungsgehilfen haften bei Beschädigung oder Verlust des gemieteten Bootes
sowie bei sonstigen Schäden und Vertragsverletzungen nach den allgemeinen Bestimmungen.

2. Der Mieter sowie die Bootsführer und deren Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für während der Mietzeit von Ihnen
begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften. Der Mieter und der Bootsführer sowie ihre Erfüllungsgehilfen stellen den Vermieter von sämtlichen Strafen sowie Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von dem Vermieter verhängen und erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der dem Vermieter im Zusammenhang mit Ermittlungen von Straf- oder sonstigen Verfolgungsbehörden wegen vom Mieter, Bootsführer oder sonstiger Personen, für die der Mieter und / oder Bootsführer haften, begangener Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten entsteht, erhält dieser nach seiner Wahl vom Mieter und / oder vom Bootsführer für jede verfolgte Tat eine Aufwandspauschale von 40,00 € netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, derzeit 19%. Dem Mieter und dem Bootsführer bleibt der Nachweis offen, dass dem Vermieter ein geringerer Aufwand und / oder Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt es unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

3. Diese Regelungen gelten für berechtigte bootsführenden Personen entsprechend.

4. Mehrere Mieter oder Mieter und berechtigte bootsführende Personen haften für die Erfüllung von Pflichten aus dem
Mietvertrag und für Schäden und Kosten zusammen als Gesamtschuldner.

J. Rückgabe des Bootes

1. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit.

2. Setzt der Mieter den Gebrauch des Bootes nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, ohne das mit dem Vermieter eine
Vereinbarung hierüber geschlossen wurde, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

3. Der Mieter ist verpflichtet, das Boot zum Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort und, sofern nicht anders
vereinbart, während der üblichen Geschäftszeiten, die in der Bootsvermietung des Vermieters durch Aushang bekannt gemacht werden, einschließlich eventuell überlassener weiterer Ausrüstung und Zubehörs, zurückzugeben.

4. Sondertarife gelten nur für den angebotenen Zeitraum. Bei unberechtigter Überschreitung gilt für den gesamten Zeitraum
der Normaltarif. Jede angefangene Stunde über der vereinbarten Zeit hinaus, auch wenn bereits der Tagespreis angefallen ist,
wird mit dem normalen Stundenpreis berechnet.

5. Gibt der Mieter das Boot – auch unverschuldet – nicht zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit an den Vermieter zurück, ist
der Vermieter berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung ein Entgelt gemäß den gültigen Miettarifen als Nutzungsentschädigung zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens (entgangener Gewinn aus durch die
Vorenthaltung nicht möglicher weiterer Vermietung) ist nicht ausgeschlossen.

6. Bei Langzeitmieten (Mieten mit einer vereinbarten Mietdauer von mehr als 2 Tagen) gilt zusätzlich folgendes:

Der Mieter ist verpflichtet, das Boot vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zurück zu geben, wenn bereits vor Ablauf der
vereinbarten Mietzeit der maximale im Mietvertrag angegebene zulässige Umfang an Betriebsstunden erreicht wird. Der Mieter
erhält in diesem Fall ein Ersatzboot.

Für den Fall, dass der Mieter den im Mietvertrag angegebenen zulässigen Umfang an Betriebsstunden um mehr als 10 Stunden
überschreitet, ist er zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 500,- verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn und soweit der
Mieter nachweist, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

K. Kündigung

1. Der Mieter sind berechtigt, den Mietvertrag entsprechend der Stornobedingungen (Punkt B) zu Kündigen.

2. Der Vermieter ist berechtigt das Mietverhältnis aus wichtigem Grund, auch ohne Stornofrist, zu jeder Zeit zu kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt vor:
– wenn das Boot aus technischen Gründen nicht einsatzbereit ist
– wenn aus technischen Gründen im Buchungssystem des Vermieters eine Doppelbuchung entsteht
In diesen Fällen kann der Vermieter dem Mieter ein Ersatzboot anbieten, welches gleicher oder ähnlicher Kategorie entspricht.

Der Mieter ist nicht berechtigt Ansprüche gegenüber dem Vermieter für eine solche Kündigung zu stellen

L. Datenschutzklausel

1. Das Einzelunternehmen Boat4All, Inhaber Herr Roger Matysik, ist verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts.

2. Die personenbezogenen Daten des Mieters / der bootsführenden Person werden für Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung oder –beendigung von dem Bootsverleih Boat4All oder einen mit der Vermietung vor Ort beauftragten Dritten erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt. Das kann auch elektronisch erfolgen.

3. Erfasste und gespeicherte Daten können auch zu Werbezwecken verwendet werden. Eine Verwendung zu Werbezwecken geschieht nur für Zwecke der Eigenwerbung (einschließlich der Empfehlungswerbung). Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, wenn und soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist, z.B. an das Kreditkartenunternehmen des Mieters zum Zwecke der Abrechnung, die Datenerfassung für das Buchungssystem der Firma (Phcom), dem Newsletterprogramm des Bootsverleihs. Eine darüber hinausgehende Verwendung bedarf der Zustimmung oder Genehmigung des Mieters. Mit einer Verwendung der Daten im dargestellten Umfang erklärt sich der Mieter einverstanden.

4. Der Mieter / die bootsführende Person kann einer etwaigen Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der
Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an: Bootsverleih
Boat4All, Inhaber Herr Roger Matysik, Kennwort: Widerspruch, Wernsdorfer Str. 38, 12527 Berlin-Schmöckwitz, oder per EMail an: info@boat4all.de , Betreff: Widerspruch. Der Widerspruch muss nicht begründet werden.

5. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, den Newsletter des Einzelunternehmens Boat4All zu erhalten. Das
Einverständnis kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Dies geschieht direkt im erhaltenen Newsletter auf dem Button „abmelden“.

M. Allgemeine Bestimmungen

1. Die Aufrechnung gegenüber Forderungen des Vermieters ist seitens des Mieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen des Mieters oder einer berechtigten bootsführenden Person möglich.

2. Sämtliche Rechte und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung gelten neben dem Mieter auch zu Gunsten und zu Lasten der berechtigten bootsführenden Person.

3. Solange und soweit in dieser Vereinbarung nichts geregelt ist, sind die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes
(VVG) entsprechend anzuwenden. Dies gilt auch für die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Unklarheiten.

N. Gerichtsstand, Schriftform

1. Mündliche Nebenabsprachen bestehen bei Vertragsschluss nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Bestimmung.

2. Gerichtsstand ist Berlin.

Version 07-2022